Die blogfoster GmbH, Mehringdamm 34, 10961 Berlin, HRB 153622B, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (nachfolgend „blogfoster“) ist Betreiber verschiedener Internetplattformen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden Nutzer-AGB) stellen abschließende Regeln für die Nutzung dieser Internetplattformen durch Nutzer dar. Die Nutzer-AGB gelten für alle im Zusammenhang mit der Nutzung von blogfoster stehenden Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen gegenüber den oder durch die Nutzer.
2.1 blogfoster betreibt Dienstleistungen unter der Domain www.blogfoster.com und www.app.blogfoster.com. blogfoster bietet eine Software-as-a-Service-Technologie, mit der werbetreibende Unternehmen Kooperationen mit Bloggern und Influencern durchführen können. Vergütet werden, je nach Modell, die Teilnahme an einer Kooperation und die Veröffentlichung eines Advertorials oder eine Aktion einer natürlichen Person auf oder durch die Werbefläche bzw. des Advertorials.
2.2 „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person (Blogger oder Influencer), die eine Publishing-Plattform zur Platzierung von Werbeflächen oder für die Platzierung von inhaltlicher Werbung (Advertorial) anbietet und die nach ihrer Registrierung die Dienstleistungen von blogfoster in Anspruch nimmt.
2.3 „Advertiser“ sind werbetreibende Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen, für die blogfoster Dienstleistungen im Rahmen der Veröffentlichung von Online-Werbung (z. B. Banner-, Content-, Video- & Affiliate- Werbeformate, etc.) erbringt. Das Rechtsverhältnis zwischen blogfoster und den Advertisern ist in den gesonderten Advertiser-AGB abschließend geregelt.
2.4. „Publishing-Plattform” ist eine vom Nutzer betriebene Website, Blog oder Profil bei einer durch einen Dritten betriebenen Plattform (wie bspw. www.twitter.com), für die der Nutzer die Zugangs- und Veröffentlichungsrechte besitzt.
2.5 “Advertorial” ist eine Veröffentlichung/Beitrag eines Nutzers auf seiner Publishing-Plattform im Rahmen einer Kooperation mit einem Advertiser unter den zuvor vereinbarten Konditionen und Rahmenbedingungen.
2.6 “Kooperation” meint den Prozess der Entstehung und Veröffentlichung eines Advertorials auf einer Publishing-Plattform. Dieser wird zwischen Nutzern und Advertisern über die von blogfoster bereitgestellte Software vereinbart (“Kooperations-Plattform”), abgewickelt und abgerechnet.
3.1 Die Nutzung von blogfoster ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter eine Nutzungsvereinbarung mit blogfoster abschließen. Mit seiner erstmaligen Registrierung (Ziffer 3.2) gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit blogfoster ab. Mit der Anmeldung kommt zwischen blogfoster und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung nach den in diesen Nutzer-AGB getroffenen Regelungen zustande.
3.2 Für die Teilnahme an Kooperationen ist die Registrierung des Nutzer-Accounts erforderlich. Hierzu gibt der Nutzer E-Mail-Adresse und Passwort an und registriert sich mit der Publishing-Plattform, auf dem die Advertorials veröffentlicht werden sollen. Mit seiner Registrierung versichert der Nutzer, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an der angegebenen Publishing-Plattform ist bzw. er befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen und die für die Nutzung der Kooperations-Plattform erforderlichen Handlungen für diese Publishing-Plattform durchzuführen.
3.3 Bevor der Nutzer auf die Kooperations-Plattform zugreifen kann, wird die Publishing-Plattform durch blogfoster technisch und inhaltlich geprüft. blogfoster behält sich vor, die Freischaltung von Nutzern jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. den Nutzer oder seine Publishing-Plattformen nicht für Kooperationen freizuschalten.
3.4 Darüber hinaus muss der Nutzer folgende Schritte unternehmen, um seinen Nutzer-Account für die Kooperations-Plattform freizuschalten:
3.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung seiner Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer die Angaben in seinem Nutzer-Account unverzüglich zu aktualisieren oder blogfoster die Änderungen mitzuteilen, soweit er die betreffende Änderung nicht selbst vornehmen kann. Auf Anfrage von blogfoster ist der Nutzer verpflichtet, geeignete Nachweise über seine Identität, seine Volljährigkeit und ggf. über die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters zu erbringen. Blogfoster ist berechtigt, die Nutzung der Kooperations-Plattform oder einzelner Funktionen der Kooperations-Plattform von der Erbringung eines entsprechenden Nachweises abhängig zu machen.
3.6 Der Nutzer hat Passwörter stets geheim zu halten und darf diese keinesfalls an unbefugte Dritte weitergeben. Der Nutzer verpflichtet sich, den Verlust oder etwaigen Missbrauch seiner Zugangsdaten unverzüglich per E-Mail an support@blogfoster.com zu melden.
4.1 Kooperationen zwischen Nutzern und Advertisern erfordern eine professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Parteien. blogfoster unterstützt diese Zusammenarbeit durch die Kooperations-Plattform und personellen Aufwand.
4.2 blogfoster zeigt in dem Nutzer-Account Kooperationsangebote an, die Advertiser zuvor für den Nutzer freigeschaltet haben; sie enthalten auch Informationen über die Art und die Voraussetzungen für die Kooperation („Briefing“). Der Nutzer kann sich auf Kooperationen mit einer oder mehreren Publishing-Plattformen bewerben. Dafür muss die Publishing-Plattform, mit der sich der Nutzer für die Kooperation bewirbt, mit blogfoster Insights verknüpft sein. Vor einer Bewerbung ist für den Nutzer ersichtlich, welche Bedingungen die Kooperation an die Publishing-Plattform stellt, welche Aufgaben und Pflichten der Nutzer innerhalb der Kooperation zu erfüllen hat und welche Vergütung der Nutzer für die Teilnahme an der Kooperation und die Veröffentlichung des Advertorials auf einer oder mehreren Publishing-Plattformen erhält.
4.3 Nachdem sich der Nutzer für eine Kooperation beworben hat, steht es dem Advertiser frei, Nutzer bzw. dessen Publishing-Plattformen für eine Kooperation abzulehnen oder auszuwählen. Der Nutzer wird in beiden Fällen via E-Mail hierüber informiert. Ist der Nutzer und eine seiner Publishing-Plattformen für eine Kooperation ausgewählt ist die Teilnahme an der Kooperation erst bindend, wenn der Nutzer die Auswahl unter app.blogfoster.com bestätigt und die Kooperation und deren Bedingungen annimmt.
4.4 Mit der Annahme der Kooperation (Ziffer 4.3) verpflichtet sich der Nutzer, die Kooperation nach den beschriebenen Aufgaben und Maßgaben der angenommenen Kooperation zu erfüllen. Ein Rücktritt von einer Kooperation ist danach zwar unter Nennung von wichtigen Gründen möglich, dem Nutzer können aber Kosten, die bisher in der abgebrochenen Kooperation entstanden sind, bzw. Folgekosten, die durch den Rücktritt von der Kooperation entstanden sind, in Rechnung gestellt werden, bzw. von ausstehenden Provisionszahlungen, abgezogen werden. Ein Abzug bzw. eine Verrechnung ist auch mit ausstehenden Provisionszahlungen anderer Kooperationen möglich.
4.5 Insbesondere ist der Nutzer dazu verpflichtet, Zeitpläne der Kooperation zur Erfüllung von Zwischenschritten und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einzuhalten. Der Nutzer ist verpflichtet, blogfoster unverzüglich darüber zu informieren, wenn Verzögerungen der Kooperation für ihn absehbar sind.
4.6 Erfüllt der Nutzer die Vereinbarungen aus dem Briefing oder den Zeitplänen nicht, ist blogfoster berechtigt, Provisionen nicht auszuzahlen oder entsprechend zu reduzieren, auch wenn diese nicht die direkte Kooperation betreffen.
5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder rechtswidrig erstellten Inhalte auf seiner Publishing Plattform vorzuhalten. Unzulässig sind insbesondere Inhalte
5.2 Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, es zu unterlassen,
5.3 Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken zu versuchen, Provisionsansprüche dadurch zu manipulieren oder sonst unrechtmäßig zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte versucht:
5.4 Des Weiteren ist es dem Nutzer insbesondere nicht gestattet:
5.5 blogfoster darf geeignete Maßnahmen ergreifen, um Pflichtverletzungen des Nutzers zu unterbinden. In Ausnahmefällen ist blogfoster dazu berechtigt, Nutzer ganz oder teilweise von der Nutzung der Kooperations-Plattform auszuschließen und ausstehende Provisionen einzufrieren bzw. nicht auszuzahlen. Darüber hinaus behält blogfoster sich die Einleitung rechtlicher Schritte sowie die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei eventuellen Schäden vor.
6.1 blogfoster ist berechtigt, vor, bei und nach Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Nutzern zu Werbe- und Referenzzwecken Name, Beschreibung und Titel der Publishing-Plattform, deren URL, Aufruf- und Performancedaten sowie Screenshots der Webseite im Rahmen von Kunden- und Referenzlisten zu verwenden, zu veröffentlichen und/oder gegenüber Kunden bzw. Interessenten (insbesondere Advertisern) zu nennen. Das umfasst die entsprechende Verwendung der Marke(n) und/oder sonstiger Kennzeichenrechte des Nutzers. Dieses Recht gilt auch nach Ende der Vertragsbeziehung fort, sofern der Nutzer dem nicht gegenüber blogfoster nach Beendigung des Vertrages ausdrücklich widerspricht.
6.2 Der Name des Nutzers oder dessen personenbezogene Daten werden für Referenzen nicht verwendet, sofern diese Information nicht aus dem Domainnamen oder den Marken- oder Kennzeichenrechten des Nutzers abzuleiten ist. Der Nutzer kann eigene Beschreibungstexte und Screenshots in seinem Nutzer-Account hinterlegen und damit Einfluss auf die zu Referenzzwecken verwendeten Daten nehmen.
Dem Nutzer ist bekannt, dass im Falle der rechtswidrigen Nutzung von Werbemitteln und sonstiger Services im Zusammenhang mit der Kooperations-Plattform die Gefahr besteht, dass auch blogfoster von Dritten wegen hierdurch begründeter Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden. Führt eine schuldhafte Verletzung der Pflichten aus diesen Nutzer-AGB seitens des Nutzers dazu, dass blogfoster deshalb von einem Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Nutzer verpflichtet, blogfoster von allen durch den Dritten geltend gemachten Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellung umfasst auch sämtliche notwendigen Kosten, die blogfoster durch die eigene Rechtsverteidigung entstehen, etwa Rechtsanwaltskosten.
8.1 blogfoster haftet für Schäden des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die blogfoster nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
8.2 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.3 Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Bereithaltens eines mit der Kooperations-Plattform vergleichbaren Dienstes typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Für nicht typischerweise eintretende sowie unvorhersehbare Schäden haftet blogfoster nur, soweit der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde; dies gilt nicht, wenn Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung von blogfoster unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
9.1 Die Abrechnung der Vergütung, die der Nutzer für die Teilnahme an Kooperationen sowie die Veröffentlichung von Advertorials auf seiner Publishing-Plattform erhält, erfolgt monatlich. Am jeweiligen Monatsende erhält der Nutzer eine Übersicht der von ihm generierten Umsätze. Diese wird im Nutzer-Account als PDF zum Download bereitgestellt.
9.2. Die in dieser Abrechnung ersichtlichen Umsätze werden 31 Tage nach Bereitstellung der Gutschrift im Nutzer-Account auf das vom Nutzer angegebene Konto überwiesen, sofern der Nutzer der Abrechnung nicht widersprochen hat. Der Nutzer hat 14 Tage Zeit, die in seinem Nutzer-Account bereitgestellte Abrechnung zu überprüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Gutschrift als in der fraglichen Höhe für den fraglichen Zeitraum als abschließend durch den Nutzer anerkannt.
9.3 Für die Abrechnung benötigt blogfoster die Adress- und Kontodaten, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Nutzers oder des von ihm repräsentierten Unternehmens. Diese müssen im Nutzer-Account eingegeben werden, ansonsten kann keine Abrechnung erfolgen (vgl. Ziffer 3.4).
blogfoster legt großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten der Nutzer. Weitere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung www.blogfoster.com/datenschutz.
11.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. blogfoster hat das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Mitteilung in Textform gegenüber blogfoster kündigen.
11.2 Einer Kündigung des Nutzers steht es gleich, wenn der Nutzer seinen Nutzer-Account mit Hilfe der hierfür im Nutzer-Account vorgesehenen Funktion löscht. Im Falle einer Löschung des Nutzer-Accounts, egal ob durch den Nutzer oder durch blogfoster, müssen im Rahmen von Kooperationen durch blogfoster entstandene Inhalte weiterhin online verfügbar bleiben und dürfen erst zwölf Monate nach der ersten Veröffentlichung gelöscht werden (Ziffer 5.4).
11.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5 Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden zu blogfoster gesperrt. Sämtliche Rechte des Nutzers erlöschen automatisch und mit sofortiger Wirkung.
12.1 blogfoster behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Nutzer-AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Wenn der Nutzer der Geltung der geänderten AGB innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail nicht in Textform (z. B. per E-Mail) widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. blogfoster verpflichtet sich, die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinzuweisen.
12.2 Auf die Nutzer-AGB und das Rechtsverhältnis zwischen blogfoster und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts Anwendung. Erfüllungsort ist Berlin.
April 2017